Zulassungsverfahren «sur dossier» für die Bachelorstudiengänge der HfH

Ausbildung

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» ermöglicht individuelle Zugänge zu den Bachelorstudiengängen für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise.

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Zulassungen «sur dossier» ermöglichen geeigneten Interessierten beziehungsweise Quereinsteigenden ohne formale Zulassungsausweise (zum Beispiel ohne gymnasiale Matura, BMS/FMS ohne Passarelle oder weitere Abschlüsse ohne Ergänzungsprüfung) einen individuellen Zugang zu einem Bachelor-Studiengang, indem gleichwertige Vorbildung nachgewiesen wird.

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» dokumentiert, dass die Kandidat:innen die erforderlichen Kompetenzen der Studierfähigkeit auf dem angestrebten Niveau haben. Die Studierfähigkeit wird dabei in einem Portfolio dargelegt und in einem Kompetenzgespräch erhoben. Nach erfolgreich absolviertem Verfahren können sich die Interessierten für einen Bachelorstudiengang an der HfH anmelden. 

Zur Anmeldung

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren.

Was sind die Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren «sur dossier»?

  • Sie besitzen einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens drei Jahre dauernden anerkannten Ausbildung auf Sekundarstufe II (beispielsweise abgeschlossene dreijährige Lehre, Diplommittelschule, u.a.)
  • Sie können nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung vorweisen (insgesamt 300% in max. 8 Jahren verteilt)
  • Sie sind bei der Anmeldung zum Verfahren mind. 27 Jahre alt
  • Für fremdsprachige Kandidat:innen:

Ergänzende Informationen: qualifizierte Berufserfahrungen 

  • Die Berufserfahrung bezeichnet allgemein die Kenntnisse und Erfahrungen, die eine Person in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit und Arbeit dadurch erworben hat, dass sie auf dem jeweiligen Gebiet bereits über einen bestimmten Zeitraum hinweg aktiv war. 
  • Berufserfahrung muss nicht zwingend nur im erlernten Beruf erfolgt sein 
  • Nicht angerechnet werden: Praktika, Ferienjobs, «Studierenden-Jobs»

Wie kann ich das Verfahren und den Studienbeginn zeitlich planen?

Die Kandidat:innen können sich laufend für das Zulassungsverfahren «sur dossier» anmelden. Es gibt pro Kalenderjahr zwei Möglichkeiten (Juni und November), an denen Sie Ihr Kompetenzgespräch absolvieren und somit das Verfahren abschliessen können. Wir empfehlen mind. 3 Monate Vorbereitungszeit für Ihr Portfolio und Kompetenzgespräch einzuberechnen. Bei der Anmeldung zum Verfahren geben Sie an, wann Sie Ihr Kompetenzgespräch absolvieren möchten. 

Exemplarischer Ablauf:

Beispiel 1: 

  • Eine Kandidatin absolviert ihr Kompetenzgespräch im Juni 2025 (empfohlene Anmeldung bis Mitte Februar).
  • Sie hat bestanden und kann sich im Anmeldefenster vom 01.09. – 30.09.25 für einen Bachelorstudiengang anmelden. 
  • Ihr Studium startet im Frühlingssemester 2026. 

Beispiel 2: 

  • Ein Kandidat absolviert sein Kompetenzgespräch im November 2025 (empfohlene Anmeldung bis Mitte Februar).
  • Er hat bestanden und kann sich im Anmeldefenster vom 01.02. – 15.03.25 für einen Bachelorstudiengang anmelden. 
  • Sein Studium startet im Herbstsemester 2026.

Wie läuft das Verfahren genau ab?

Das Verfahren ist in zwei Stufen aufgeteilt. 

Stufe I: 

  • Die Kandidat:innen informieren sich auf der Homepage über das Verfahren. 
  • Die Kandidat:innen überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllen. 
  • Die Kandidat:innen reichen ihre Online-Anmeldung ein. 
  • Die Zulassungsstelle überprüft die eingereichten Unterlagen. 
  • Rückmeldungen an Kandidat:innen 

Stufe II: 

  • Nach erfolgreicher Anmeldung: 
  • Die Kandidat:innen erhalten alle weiteren Informationen und Aufgabenstellungen zum Verfahren. 
  • Die Kandidat:innen vereinbaren einen provisorischen Termin für ihr Kompetenzgespräch. 
  • Die Kandidat:innen erhalten Zugang zur Lernplattform ILIAS. Auf ILIAS befinden sich alle nötigen Unterlagen für das Erstellen des Portfolios und zur Vorbereitung auf das Kompetenzgespräch 
  • Die Kandidat:innen bearbeiten die Aufgaben, erstellen ihr Portfolio und bereiten sich auf das Kompetenzgespräch vor 
  • Durchführung Kompetenzgespräch 
  • Erhalt Resultat

Was muss ich am Ende des Zulassungsverfahrens «sur dossier» können? Was bedeutet Studierfähigkeit?

Die Studierfähigkeit beschreibt «die Gesamtheit aller unabdingbaren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften) zur erfolgreichen Bewältigung eines Hochschulstudiums, Kompetenzen also, die dazu befähigen, ein Studium erfolgreich zu beginnen, durchzuführen und abzuschliessen» (Eberle et al., 2015, S. 10).

Dabei werden drei Bereiche unterschieden:

  • überfachliche kognitive und nicht kognitive Kompetenzen
  • fachliches Spezialwissen und Fachkönnen für einzelne Studiengänge
  • Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird

Zu den überfachlichen kognitiven und nicht kognitiven Kompetenzen zählen:

  • analytisches und schlussfolgerndes Denken
  • Lesefähigkeit (Lesefertigkeit, Lesestrategien und -techniken)
  • Lerntechniken
  • Prüfungstechniken
  • Arbeitstechniken (Informationssuche, Ressourcennutzung)
  • Faktoren der Persönlichkeit (Leistungsstreben, Selbstdisziplin, Pflichtbewusstsein, Belastbarkeit, Freizeiteinschränkung)
  • Motivation und Interessen
  • Selbstorganisation
  • Selbstständigkeit
  • sozialitätsbezogene Kompetenzen

Für das Zulassungsverfahren «sur dossier» ist zur Überprüfung der Studierfähigkeit insbesondere der dritte Bereich «Fachwissen und Fachkönnen, das von vielen Studienfächern vorausgesetzt wird» von Interesse. Dazu gehören gemäss Eberle et al. (2015, S. 97) folgende gymnasiale Inhalte:

  • Wissen und Können aus der Erstsprache Deutsch (für fremdsprachige Bewerber:innen ist der Nachweis der Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2 (GER) Voraussetzung)
  • Wissen und Können aus der internationalen Wissenschaftssprache Englisch
  • Wissen und Können aus der Mathematik
  • Wissen und Können aus den Informatik-Anwenderkompetenzen

Hinweis: Am Ende der Seite finden Sie die Fachdossiers, die die Kompetenzen aufführen, die angestrebt werden. Im Fachdossier zum Bereich Mathematik finden Sie Beispielaufgaben.

Quelle: Eberle F., Brüggenstock, Ch., Rüede, Ch., Weber Ch. & Albrecht U. (2015). Basale fachliche Kompetenz für allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache – Schlussbericht zuhanden der EDK. Zürich: Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich.

Was muss ich im Zulassungsverfahren «sur dossier» machen?

Für Ihr Portfolio und das Kompetenzgespräch lösen Sie Aufgaben in den vier Bereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und ICT. Diese vier Bereiche umfassen die allgemeine Studierfähigkeit. 

In Ihrem Portfolio dokumentieren Sie die Bearbeitung der Aufgabenstellungen, Ihren Kompetenz- und Wissenserwerb und schliesslich Ihre Studierfähigkeit. Sie bereiten sich zudem auf Ihr Kompetenzgespräch vor. Das Kompetenzgespräch dauert 45-50 Minuten. Das Gespräch wird entlang Ihrer Vorbereitungen geführt (nur Deutsch und Mathematik). Nebst dem Beherrschen des erforderlichen Fachwissens und Fachkönnens, spielen das Reflektieren und Sprechen über die Inhalte, Lerntechniken, Umgang mit Hürden etc. ebenfalls eine wesentliche Rolle innerhalb des Gesprächs. 

Grobe Übersicht über Aufgabenstellungen 

  • Deutsch: Erörterung verfassen; Literatur lesen und verarbeiten; Fragestellungen zu Zeitungsartikeln beantworten 
  • Mathematik: Aufgaben zu Basiswissen lösen; umfassende Stochastikaufgabe lösen Hinweis: Sie finden Beispielaufgaben im Fachdossier Mathematik 
  • Englisch: Sprachniveau einschätzen; falls Niveau unter gefordertem B2 ist, eigenverantwortlich Englischniveau aufbessern; Absolvieren des Placement Tests von Cambridge (nur Bereiche Lesen und Hören) 
  • ICT: Aufgaben lösen auf der Lernplattform digibasics

Gibt es eine Alternative?

Den Bewerber:innen steht es frei, andere prüfungsorientierte Verfahren bei Drittanbietern für den Kompetenznachweis zu wählen, wie beispielsweise die Ergänzungsprüfungen (siehe Dokument «Übersicht Zulassungskriterium formale Vorbildung für die BA-Studiengänge an der HfH»). Dieses Vorgehen ersetzt das Zulassungsverfahren «sur dossier» der HfH.

Wie hoch sind die Gebühren?

  • Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Verfahrensgebühr von CHF 400 erhoben.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

  • Bei administrativen Fragen (Anmeldung, Gebühren, Rechnung, Anmeldung Studium etc.) dürfen Sie sich gerne an die Zulassungsstelle wenden: zulassung [at] hfh.ch (zulassung[at]hfh[dot]ch) 
  • Bei Fragen zum Portfolio und zum Kompetenzgespräch dürfen Sie sich gerne an Nathalie Hermann (Mitarbeiterin Zentrum Ausbildung und Weiterbildung) wenden: ausbildung [at] hfh.ch (ausbildung[at]hfh[dot]ch) oder direkt einen Online-Beratungstermin buchen.

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