Zulassung
Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung. Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Gebärdensprachdolmetschen. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht zur formalen Vorbildung.
Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zum Bachelor Logopädie für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Eine Anmeldung zum Verfahren ist laufend möglich. Bitte studieren Sie vor der Anmeldung alle vorhandenen Informationen zum Verfahren.
Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»
Onlineanmeldung Zulassungsverfahren «sur dossier».
Fragen zum Zulassungsverfahren «sur dossier» können an ausbildung [at] hfh.ch (ausbildung[at]hfh[dot]ch) gesendet werden.
Sprachkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des GER entsprechen.
Kenntnisse schweizerdeutscher Dialekt. Verstehen eines schweizerdeutschen Dialektes auf muttersprachlichem Niveau (Empfehlung) und Beherrschen des Hochdeutschen, andere Fremdsprachen sind von Vorteil.
Kenntnisse Gebärdensprache. Es werden keine Vorkenntnisse der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) vorausgesetzt.
Hör- und Sehvermögen. Ein gutes Hör- und Sehvermögen muss durch eine/n Hörgeräteakustiker/in resp. Optiker/in bestätigt werden. Der Hör- und Sehtest darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular Hörtest sowie das Formular Sehtest.
Assessment. Bestandteil der Zulassung ist ein Bewerbungsschreiben, welches Ihre Vorstellungen zu Berufsmotivation, Ihr Interesse am Beruf und Arbeitsfeld des Gebärdensprachdolmetschens, Ihre Erwartungen an das Studium sowie Ihre Reflexionsfähigkeit darlegt. Bitte verwenden Sie ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular Bewerbungsschreiben.
Finanzierung Studienplatz. Voraussetzung ist der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss. Bitte konsultieren Sie folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Das Studium wird alle zwei Jahre angeboten, nächster Beginn ist im September 2025. Ab 1. November 2024 finden Sie auf der Website die Anmeldeinformationen. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurück erstattet.
Dokumente
- Finanzierung Studienplätze
- Übersicht Formale Vorbildung