Zulassung
Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
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Hochschuladministration
Für die Zulassung zum Bachelor Gebärdensprachdolemtschen sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:
Vorbildung
Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelor Gebärdensprachdolmetschen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Gebärdensprachdolmetschen.
Personen mit folgenden Ausweisen werden direkt zugelassen:
- Gymnasiale Maturität
- Hochschuldiplom (Bachelor, Master, EDK-anerkanntes Lehrdiplom, FH-Diplom)
- Fachmaturität
- Berufsmaturität
- Diplom Höhere Fachschule
Zulassung mit Ergänzungsprüfung. Studieninteressierte, die nicht direkt zugelassen werden können, haben die Möglichkeit, die Zulassungsbedingung «formale Vorbildung» über eine Ergänzungsprüfung zu erfüllen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Prüfungen. Zu den Informationen zur Ergänzungsprüfung
Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zum Bachelor Logopädie für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (zum Beispiel EFZ, BMS, FMS)
- Drei Jahre Berufserfahrung (Vollzeitpensum)
- Mindestalter: 27 Jahre
Eine Anmeldung zum Verfahren ist via Onlineanmeldung laufend möglich. Bitte lesen Sie vorgängig die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Informationen. Zum Zulassungsverfahren «sur dossier»
Finanzierung des Studienplatzes
Der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss ist Voraussetzung. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Studienplatz finanziert wird. Zur Übersicht «Finanzierung der Studienplätze»
Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) verteilt.
Sprachkenntnisse
Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch entsprechen mindestens dem Niveau C2 des GER. Kenntnisse anderer Fremdsprachen sind von Vorteil.
- Kenntnisse eines schweizerdeutschen Dialekts. Verstehen eines schweizerdeutschen Dialektes auf muttersprachlichem Niveau wird empfohlen.
- Kenntnisse der Gebärdensprache. Es werden keine Vorkenntnisse der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) vorausgesetzt. Erfahrungen in DSGS können angerechnet werden, sofern die erworbenen Kenntnisse dem vorgegebenen Niveau entsprechen.
Hör- und Sehvermögen
Ein gutes Hör- und Sehvermögen muss von einem Hörgeräteakustiker bzw. von einer Optiker:in bestätigt werden. Der Hörtest bzw. Sehtest darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate sein. Bitte verwenden Sie hierzu die zur Verfügung gestellten Formulare:
- Formular Hörtest (PDF herunterladen)
- Formular Sehtest (PDF herunterladen)
Assessment
Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Weitere Informationen dazu werden bei der Onlineanmeldung zur Verfügung gestellt.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Gebärdensprachdolmetschen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Platzabsage nicht zurückerstattet.
- Das Studium startet alle zwei Jahre. Der nächste Start ist im Herbstsemester 2027.
- Anmeldefrist: 1. Februar bis 15. März 2027