Informationen zu Berufstätigkeit und Praktika im Master SHP

Master Schulische Heilpädagogik

Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Theorie-Praxis-Bezugs während Ihrer Ausbildung bringen Sie unmittelbare Erfahrungen aus heilpädagogischen Handlungsfeldern ein.

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Wortmarke HfH

Studiengangleitung MA SHP

E-Mail
studiengangleitungSHP [at] hfh.ch

Barbara Baumann Titel lic. phil.

Funktion

Senior Lecturer

Rita Baumann Titel lic. phil.

Funktion

Senior Lecturer

Berufstätigkeit. Die Berufstätigkeit von mindestens 20% als Schulische Heilpädagog:in ist für die gesamte Dauer des Studiums Voraussetzung. Die Berufstätigkeit ermöglicht bis zum Ende des Studiums Erfahrungen in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern.

Für eine Anmeldung zum berufsbegleitenden Studium ist eine Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Fachbereich (Lernen, Verhalten, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung) an einer Schule oder heilpädagogischen Institution nachzuweisen (erstes heilpädagogisches Handlungsfeld). Anstellungsfragen müssen vor der Anmeldung geklärt sein. Der Anstellungsbeginn muss spätestens per Aufnahme des Studiums erfolgen.

In der Studienform «berufsbegleitend» absolvieren die Studierenden das erste und zweite heilpädagogische Handlungsfeld entweder innerhalb ihrer Anstellung oder zwei unterschiedlichen Anstellungen/Funktionen oder sie durchlaufen das zweite heilpädagogische Handlungsfeld als Kurzpraktikum (10 Tage oder zwei Wochen), welches selber organisiert werden muss. Die Informationen zum zweiten heilpädagogischen Handlungsfeld werden nach Studienplatzzusage bzw. zu Beginn des Studiums zur Verfügung gestellt.

Beschreibung der Grafik

Beschreibung der Grafik. Bild mit drei Säulen welche die drei Module Berufspraxis 1, 2, 3 mit dem jeweiligen Arbeitsstunden-Aufwand aufzeigen. Jedes Modul ist mit 5 ECTS-Kreditpunkte à 150 Arbeitsstunden dotiert. Während der gesamten Dauer des Studiums erfolgt die eigenständige Berufstätigkeit von mindestens 20 Prozent in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern.

Vollzeit/Teilzeitstudium mit Praktika. In der Studienform Vollzeit/Teilzeit absolvieren die Studierenden Praktika/Praxistage im Umfang von mindestens 70 Tagen in mindestens zwei heilpädagogischen Handlungsfeldern. Die Praktika finden in den Semestern statt, in welchen die Studierenden in die Module Berufspraxis und Portfolio eingeschrieben sind. Die Lehrtätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem heilpädagogischen Fachbereich ist auch in der Studienform Vollzeit/Teilzeit Bedingung (in Form von Praktika). Informationen zur Organisation der Praktika werden vor Studienbeginn zur Verfügung gestellt.

Beschreibung der Grafik

Beschreibung der Grafik. Das Bild mit drei Säulen, welche die Dauer sowie den Praktikaaufwand der jeweiligen Module Berufspraxis 1, 2, 3 in den Haupt- und Zwischensemestern aufzeigen. Das Modul Berufspraxis 1 umfasst insgesamt 20 Tage Praktikum und die Module Berufspraxis 2 und 3 insgesamt je 25 Tage. Von den 20 Tagen Praktikum im Modul Berufspraxis 1 sind 10 Tage Tagespraktikum à 6 Lektionen im Hauptsemester (während 14 Wochen Veranstaltungszeit) zu absolvieren. Im Zwischensemester erfolgen 10 Tage Wochenpraktikum 2 Wochen aneinander.