Wir bitten Sie, dieses Formular auszufüllen, wenn Sie einen Unterbruch beantragen möchten.
Persönliche Angaben
Das administrative akademische Jahr ist unterteilt in Frühlingssemester (1. Februar bis 31. Juli) und Herbstsemester (1. August bis 31. Januar).
- Unterbruch des Studiums Frühlingssemester: Antrag einzureichen bis 31. Januar
- Unterbruch des Studiums Herbstsemester: Antrag einzureichen bis 31. Juli
Hinweis zu bestehender Anmeldung SHP / HFE Modul M5_03
Der Masterarbeit-Abgabetermin, für den Sie sich angemeldet haben, verschiebt sich durch den Studienunterbruch nicht automatisch. Sollte eine Verschiebung notwendig sein, beachten Sie die Regelungen gemäss Leitfaden Masterarbeit.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen in der Studien- und Prüfungsordnung: Studienunterbruch gem. Studien- und Prüfungsordnung (MA SHP §22/HFE § 22).
Auf begründeten Antrag hin kann ein Studienunterbruch von ein- bis zwei Semestern gewährt werden. Die Studiengangleitung entscheidet über den Unterbruch. Der Studienunterbruch kann einmal um zwei Semester verlängert werden.