Antrag auf Unterbruch des Studiums

Antrag auf Unterbruch des Studiums

Wir bitten Sie, dieses Formular auszufüllen, wenn Sie einen Unterbruch beantragen möchten.

Persönliche Angaben

Studiengang

Das administrative akademische Jahr ist unterteilt in Frühlingssemester (1. Februar bis 31. Juli) und Herbstsemester (1. August bis 31. Januar). 

  • Unterbruch des Studiums Frühlingssemester: Antrag einzureichen bis 31. Januar
  • Unterbruch des Studiums Herbstsemester: Antrag einzureichen bis 31. Juli

Studienunterbruch

Zeitpunkt des Unterbruchs

Nutzung des Leistungsangebotes der HfH bis Ende des laufenden Semesters inklusive Abgabe der Leistungsnachweise.


Hinweis zu bestehender Anmeldung SHP / HFE Modul M5_03

Der Masterarbeit-Abgabetermin, für den Sie sich angemeldet haben, verschiebt sich durch den Studienunterbruch nicht automatisch. Sollte eine Verschiebung notwendig sein, beachten Sie die Regelungen gemäss Leitfaden Masterarbeit.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen in der Studien- und Prüfungsordnung: Studienunterbruch gem. Studien- und Prüfungsordnung (MA SHP §22/HFE § 22).

Auf begründeten Antrag hin kann ein Studienunterbruch von ein- bis zwei Semestern gewährt werden. Die Studiengangleitung entscheidet über den Unterbruch. Der Studienunterbruch kann einmal um zwei Semester verlängert werden.


Grund des Unterbruchs

Bitte nur einen Grund ankreuzen

Bestätigung

Bitte bestätigen

Unterbruch kommende/s Semester (geplant)

  • Während des Studienunterbruchs wird eine reduzierte Studiengebühr von CHF 300.- pro Semester verrechnet.
  • Sie bleiben während des Unterbruchs immatrikuliert.
  • Die Semester des Unterbruches werden an die max. Studiendauer angerechnet.
  • Sie haben weiterhin Zugang zu ILIAS, daylight-Web und können Ihre learnhfh-Mailadresse nutzen.
  • Module, die in den Semestern des Unterbruchs liegen, werden seitens HfH abgemeldet. Hinweis: Ausnahme: SHP/ HFE Modul M5_03 beachten!
  • Während des Unterbruchs können keine Kreditpunkte erlangt werden.
  • Wiederholung nicht bestandener LNW (vor Unterbruch): Der Abgabetermin wird in Absprache mit der Modulleitung festgelegt.

Wiederaufnahme des Studiums

  • Falls Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, muss gemäss Rahmenordnung § 10 der Abschluss innerhalb von sechs Jahren, vom Studienbeginn an gerechnet, erfolgen.
  • Für die Wiederaufnahme des Studiums müssen Sie sich aktiv bei der Studiengangsbewirtschaftung melden (studienverlauf [at] hfh.ch). Planen Sie den Wiedereintritt im Herbstsemester, melden Sie sich bis spätestens KW 22. Der Meldetermin für das Frühlingssemester ist spätestens die KW 46.
  • Ohne Meldung an die Studiengangsbewirtschaftung erfolgt kein Wiedereintritt und Sie können sich nicht für Module anmelden.
  • Wiederholung nicht bestandener LNW (vor Unterbruch): Der Abgabetermin wird in Absprache mit der Modulleitung festgelegt.

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