Zulassung

Master Gebärdensprachdolmetschen

Kontakt

Für die Zulassung zum Master Gebärdensprachdolmetschen sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Master Gebärdensprachdolmetschen. Personen mit folgenden Ausweisen werden zugelassen: 

  • Abschluss «Bachelor of Arts in Sign Language Interpreting» der HfH
  • ausländisches Diplom, welches als äquivalent anerkannt werden kann

Anträge von Personen, welche nicht über oben genannte Abschlüsse verfügen, werden im Einzelfall durch die Studiengangleitung geprüft. Detaillierte Informationen sind der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Nachweis der Berufserfahrung: Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Berufserfahrung in Gebärdensprachdolmetschen im Umfang von 1000 Arbeitsstunden (entspricht zwei Jahren Arbeitstätigkeit in einem Vollzeitpensum) ausgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung des bzw. der Arbeitgeber:in. Bei Selbstständigkeit müssen die entsprechenden Einsätze nachvollziehbar ausgewiesen werden.
  • Arbeitstätigkeit: Alle Kandidat:innen müssen während des gesamten Masterstudiums im Beruf Gebärdensprachdolmetschen tätig sein.

Sprachkenntnisse

Deutschkenntnisse. Bewerber:innen, die ihren Zulassungsausweis nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, haben den Nachweis zu erbringen, dass ihr Kenntnisstand der deutschen Sprache dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entspricht.

DSGS-Kenntnisse. Bewerber:innen, die ihren Zulassungsausweis im Ausland erworben haben und keine Arbeitstätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher:in in der Schweiz vorweisen können, müssen:

  • einen Sprachnachweis in der Deutschschweizerischen Gebärdensprache (DSGS) vorlegen oder
  • eine Sprachprüfung in der Deutschschweizerischen Gebärdensprache (DSGS) an der HfH ablegen

Assessment

Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Hinweis: Weitere Informationen dazu folgen und werden spätestens anfangs September 2026 zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) verteilt.

Finanzierung

  • Bitte prüfen Sie, ob Ihr Studienplatz finanziert wird. Voraussetzung ist der Wohnort in einem Trägerkanton per Anmeldeschluss. Zur Finanzierung
  • Studieninteressierte aus Nichtträgerkantonen wenden sich bitte an zulassung [at] hfh.ch.

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren

  • Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Master Gebärdensprachdolmetschen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet.
  • Der Studiengang Master Gebärdensprachdolmetschen startet im Frühlingssemester 2027. Die Anmeldung ist möglich vom 1. September bis 30. September 2026.

Zur Anmeldung

Dokumente